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AGB

1. Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Formular auf unserer Homepage, Bestellung in unserem Shop) übermittelte Anmeldung beim Improtheater Karlsruhe und die Annahme durch das Improtheater Karlsruhe zustande. 

 

(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen dem Improtheater Karlsruhe als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner/-in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (im Folgenden: Teilnehmer/-in) vorgenommen werden. Diese ist dem Improtheater Karlsruhe namentlich mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) zu benennen. In diesem Fall treffen den/die Teilnehmer/-in Rechte und Pflichten, soweit dies nachfolgend besonders geregelt ist:

 

(3) Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.

 

2. Leistungsumfang des Improtheaters Karlsruhe und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Umfang der Leistungen des Improtheater Karlsruhe (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der Beschreibung im Kursprogramm.

 

(2) Das Improtheater Karlsruhe kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Kurs und auf unserer Homepage informiert.

 

(3) Für die Teilnahme am Angebot des Improtheatesr Karlsruhe gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Eine Ausnahme bilden Angebote und Kurse, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten.

 

3. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der Preisauszeichnung im Kursprogramm. 

 

(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der/die Anmeldende verpflichtet sich unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung der ausgewiesenen Kosten an das Improtheater Karlsruhe vor Beginn der Veranstaltung.

 

(3) Das angegebene Entgelt ist lediglich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gültig, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl findet eine Rückbuchung seitens des Improtheaters Karlsruhe statt.

 

(4) Bei all unseren Angeboten ist eine Ratenzahlung möglich. Diese muss schriftlich angefragt werden. 


 

4. Entgeltermäßigung

(1) Bei uns sind generell erstmal alle Personen berechtigt den ermäßigten Preis zu wählen. Dies gilt für Bezieher/-innen von Sozialleistungen, Studierenden, Rentenbeziehenden, Auszubildenden und alle Personen, bei denen es finanziell gerade schwieriger ist. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

 

(2) Falls der ermäßigte Preis zu teuer ist, kann das Improtheater Karlsruhe gerne kontaktiert werden. Wir sind stets gewillt einen Lösung zu finden, sodass alle Personen unser Angebot wahrnehmen können, unabhängig vom Einkommen und Kontostand.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch das Improtheater Karlsruhe

(1) Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann das Improtheater Karlsruhe vom Vertrag zurücktreten. Die bezahlte Kursgebühr wird vollständig erstattet.

 

(2) Das Improtheater Karlsruhe kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z.B. Ausfall eines/einer Kursleiters/-in, Schließung des Veranstaltungsraumes ohne geeignete Ausweichmöglichkeit) nicht stattfinden kann. Bei Einzelterminen wird entweder ein Nachholtermin oder eine Teilerstattung stattfinden.

 

(3) Das Improtheater Karlsruhe kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

 

• Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung des Entgeltes trotz Nachfristsetzung,

 

• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/-in oder gegenüber Teilnehmer/-innen, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.

 

6. Kündigung durch den/die Vertragspartner/-in

(1) Der/die Vertragspartner/-in kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, es gilt

 

Die Erklärung muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Improtheater Karlsruhe eingegangen sein. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Kurse), ist der zeitlich erste Termin maßgeblich. 

 

Bei rechtzeitiger Kündigung ist der/die Vertragspartner/-in bemüht sich das Improtheater Karlsruhe eine/n nachrückend/e Teilnehmer/in zu finden. Gelingt dies, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Bei späterer Kündigung oder erfolgloser Suche nach Ersatz erfolgt keine Erstattung des Entgelts.

 

7. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/-in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/einer Kursleiters/-in angekündigt wurde.

 

(2) Das Improtheater Karlsruhe kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

 

8. Foto- und Filmaufnahmen

(1) Mit der Anmeldung willigt die/der Kursteilnehmer/in ein, dass der Veranstalter während der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen macht. Auf diesen Aufnahmen sind gegebenenfalls Einzelpersonen identifizierbar.

 

(2) Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, der Aufnahme von Foto-und Filmaufnahmen auf Veranstaltungen zu widersprechen. 

 

(3) Diese Aufnahmen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation. Sie werden analog und digital verwendet.

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